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Presseausweis für Profis


Auch im Jahr 2024 gibt es wieder einen neuen Presseausweis mit neuer Farbstellung und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Der Presseausweis bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten. Denn der Presseausweis von Deutschem Presserat, dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS ist und bleibt der Ausweis für die Profis.

Der Presseausweis ist klein, handlich, fälschungssicher – und mit keinem anderen zu verwechseln, denn er ist auch markenrechtlich geschützt. Der Presseausweis für 2024 kann bei den Landesbezirksbüros des Bereichs Medien in ver.di beantragt werden.

Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen.

Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber/in in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber/in des Presseausweises als hauptberuflich tätige/n Journalisten aus.

Ansonsten bleibt es bei dem Ausweis, der allen Ansprüchen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Fälschungssicherheit genügt. Eine stabile Plastikkarte, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird  jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.

Richtlinien für die Ausgabe der Presseausweise (Auszug)

Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind.

Fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.

Die Bereiche Medien/dju-Geschäftsstellen sind berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise - siehe unten). Die Anträge gibt es hier im Internet oder in jedem ver.di-Büro, den Ausweis vom zuständigen Landesbezirk. Ausführliche Informationen bietet das jeweilige Merkblatt.

 

Download Antragsformulare + Merkblatt

Praktische Hinweise für die Antragstellung in Hessen

Wir bearbeiten ausschließlich Überweisungen. Barzahlung ist nicht möglich.

Bankverbindung:

  • Kontoinhaber: ver.di LB Hessen Presseausweise
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)
  • IBAN:  DE40 5005 0000 0082 0006 54
  • BIC: HELA DEFF XXX
  • Als Verwendungszweck NUR "Nachname, Vorname“ der Antragstellerin/des Antragstellers angeben

 

Presseausweisgebühren
  ver.di-Mitglieder Nicht-Mitglieder
Nationaler Presseausweis im Mitgliedsbeitrag 80 Euro
Auropresseschild 10 Euro 10 Euro

 

Für den Internationalen Presseausweis sind nur ver.di-Mitglieder antragsberechtigt. Kosten: 60 Euro

Die Gebühr ist jeweils im Voraus zu entrichten, bitte den Antrag im Original mit den erforderlichen Nachweisen auf dem Postweg oder als Fax zusenden.

HINWEIS:

Es werden nur Anträge im Original mit Nachweisen über die hauptberufliche, journalistische Tätigkeit  bearbeitet.

Ohne die erforderlichen Nachweise kann kein Presseausweis ausgestellt werden!

ver.di Kampagnen